Update 18. Mai:
Das Landgericht Amberg hat die drei Angeklagten freigesprochen, wie die Mittelbayerische Zeitung in ihrer Online-Ausgabe berichtet.
Update 12. Mai
Das Landgericht Amberg hat für den Prozess gegen die Facebook-Massenabmahner von Revolutive Systems (ehemals Binary Services) bis Anfang Juli bis zu zehn Termine angesetzt. Das berichtet die MittelbayerischeZeitung in ihrer Online-Ausgabe.
Die Anklage gegen die drei Personen lautet auf „gewerbsmäßigen Bandenbetrug“. Den beiden Geschäftsführern von Revolutive Systems und deren Rechtsanwalt wird vorgeworfen, dass sie mit den rund 600 Facebook-Abmahnungen gezielt Geld machen wollten und die damit erzielten Einnahmen unter sich aufteilen wollten. Die Rede ist von 32.000 Euro, die die drei Angeklagten von den Abgemahnten erhalten haben. Die drei Angeklagten weisen die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft zurück.
Dem angeklagten Rechtsanwalt Hans Werner K. droht im Falle einer Verurteilung neben einer Freiheitsstrafe auch noch der Verlust seiner Zulassung als Rechtsanwalt. In diesem Fall würde ihn das gleiche Schicksal wie den berühmt-berüchtigten Abmahn-Anwalt Thomas Urmann treffen, der seineZulassung vor einiger Zeit verloren hat.
Zwischen den drei Angeklagten und Thomas Urmann gibt es einige Verbindungen. Nicht nur die räumliche Nähe – Revolutive Systems stammt aus Regenstauf, einer Stadt nördlich von Regensburg, wo Thomas Urmann wiederum seine Rechtsanwaltskanzlei hatte. Sondern die beiden in Amberg vor Gericht stehenden Geschäftsführer von Revolutive Systems, Marco H. und Florian B., haben von 2010 bis 2011 als Computer-Spezialisten für Urmann gearbeitet und für den durch seine dubiosen Redtube-Abmahnschreiben bundesweit bekannt gewordenen Urmann eine Software programmiert. Florian B. leitet aus dieser früheren Tätigkeit noch Geldforderungen an Urmann ab, die dieser jedoch zurückweist.
Ende des Updates, Beginn der ursprünglichen Meldung
Vor dem Landgericht Amberg müssen sich in einem Strafverfahren zwei ehemalige Unternehmer samt deren Rechtsanwalt verantworten, die mehrere Hundert Facebook-Nutzer wegen angeblich falscher Impressumangaben abgemahnt hatten. Die Anklage lautet auf „ gewerbsmäßigen Bandenbetrug“, wie die Mittelbayerische Zeitung in ihrer Online-Ausgabe berichtet.
Revolutive Systems alias Binary Service GmbH
„Revolutive Systems“ (ehemals Binary Service GmbH ) hieß die berühmt-berüchtigte Firma aus dem oberpfälzischen Regenstauf (einer Stadt nördlich von Regensburg, wo der ebenfalls berühmt-berüchtigte Porno-Abnahm-Anwalt Thomas Urmann tätig war. Urmann hat seine Rechtsanwaltszulassung aber längst verloren ), die über viele Monate bei vielen Facebook-Nutzern für Unruhe wegen ihrer Abmahnschreiben sorgte. Revolutive Systems verschickte nämlich Abmahnschreiben an Besitzer von Facebook-Seiten, weil diese angeblich fehlerhafte Impressumangaben zu ihrer Facebook-Seite gemacht hätten beziehungsweise überhaupt kein Impressum besitzen würden. Bei den Abgemahnten handelte es sich um mehrere Hundert IT-Dienstleister. Die Rede ist von 600 abgemahnten Mitbewerbern des IT-Systemhauses Revolutive Systems. Jedem Einzelnen flatterte eine Abmahnung mit einer Rechnung von 265,70 Euro in Haus.
Abmahn-Systemhaus benennt sich um
Automatisierte Massenabmahnung
Um diese Seiten aufzuspüren, verwendete Revolutive Systems eine eigens dafür geschriebene Software – also fast schon ein automatisiertes Abmahnverfahren. Das Ganze artete in eine regelrechte Abmahnwelle aus und führte sogar dazu, dass sich die Betroffenen in der Facebook-Gruppe Abmahn-Opfer Binary Services sammelten. Viele Abgemahnte zahlten, einige zahlten einen Teilbetrag, andere zahlten gar nicht, doch nur zwei der Abgemahnten setzten sich gerichtlich zur Wehr.
Anfangs unterlagen die wehrhaften Abgemahnten zwar noch vor dem Landgericht Regensburg. Doch in der Berufung vor dem Oberlandesgericht Nürnberg wendete sich das Blatt. Dieses wertete das Vorgehen von „Revolutive Systems“ als Rechtsmissbrauch.
Das Strafverfahren gegen die Abmahner
Konkret stehen nun die früheren Geschäftsführer der mittlerweile insolventen Regenstaufer Firma „Revolutive Systems“, Florian B. (29 Jahre) und Marco H. (30 Jahre), und deren 67 Jahre alter Rechtsanwalt Hans-Werner K. aus Maxhütte-Haidhof vor dem Landgericht Amberg. Wegen des Vorwurfs des gewerbsmäßigen Bandenbetrugs. Die Abmahner und ihr Rechtsanwalt wollten die erzielten Abmahngebühren einfach nur unter sich aufteilen, also Kasse machen, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft in dem jetzt vor dem Landgericht Amberg laufenden Strafverfahren. Die Ermittlungen “wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrug” führte die Kriminalpolizeiinspektion K3.
Laut dem Insolvenzverwalter von Revolutive Systems machte das Unternehmen in den Jahren 2011 und 2012 insgesamt über 120.000 Euro Verlust. Diesen glichen die beiden jetzt vor Gericht stehenden Geschäftsführer aus eigener Tasche aus. Als sich danach die Verluste fortsetzten, erfolgte Anfang des Jahres 2014 der Insolvenzantrag, wie die Mittelbayerische Zeitung in ihrer Online-Ausgabe berichtet.